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LG Köln entscheidet: Schadenersatz von 90.470,49 EUR für fristlose Kündigung von Leasingverträgen
Key Takeaway des Urteils: Das LG Köln hat entschieden, dass die Klägerin nach fristloser Kündigung der Leasingverträge wegen Ratenrückstands Schadenersatz in Höhe von 90.470,49 EUR nebst Zinsen erhält. Die Kündigung war aufgrund von Zahlungsverzug von mindestens zwei Raten rechtens, und die Schadensberechnung der Klägerin ist nicht zu beanstanden. Die weitergehenden Forderungen wurden abgewiesen und die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 88 O 49/14 [toc]
Ein Leasingvertrag kann vom Leasinggeber fristlos gekündigt werden, wenn der Leasingnehmer mit mehreren Leasingraten in Verzug ist. In diesem Fall kann der Leasinggeber Schadenersatz vom Leasingnehmer verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich [...] Weiterlesen
“Leasingvertrag – Schadenersatzanspruch nach fristloser Kündigung wegen Ratenrückstands”