Wenn ein Mensch durch einen anderen Menschen einen Schaden erleidet, so ist der Schädiger in Deutschland zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Diese rechtliche Maxime ist gesetzlich verankert. In der gängigen Praxis wird dabei sowohl vom Schadensersatz als auch vom Schmerzensgeld gesprochen, jedoch muss zwischen diesen beiden Ansprüchen differenziert werden. Wie genau sich diese beiden Ansprüche voneinander unterscheiden und welche rechtliche Grundlage für diese Ansprüche vorliegt erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der zentrale Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld liegt in der Art des Schadens: Schadensersatz bezieht sich auf materielle Schäden, während Schmerzensgeld für immaterielle Schäden wie körperliche und seelische Verletzungen vorgesehen ist.
Rechtliche Grundlagen: Schadensersatz ist in § 249 Abs. 1 BGB festgelegt, Schmerzensgeld in § 253 BGB.
Schadensersatz: Ziel ist die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis, meist durch finanzielle oder sachliche Leistungen.
Schmerzensgeld: Dient der Kompensation von körperlichen oder seelischen Schäden. Die Höhe ist oft schwer zu beziffern und unterliegt einer Einzelfallprüfung.
Abgrenzung: Schadensersatz gilt bei materiellen Schäden, Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden wie Verlust an Lebensqualität oder körperlichen Beeinträchtigungen.
Anspruchsgrundlagen: Unabhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Bei Minderjährigen haften gesetzliche Vormünder.
Geltendmachung: Die Ansprüche müssen aktiv vom Geschädigten geltend gemacht werden, idealerweise schriftlich und mit Beweisen.
Durchsetzung der Ansprüche: Möglich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Bei gerichtlichen Verfahren sind die anfallenden Kosten zu beachten.
Verjährungsfristen: Für beide Ansprüche gelten unterschiedliche Verjährungsfristen, die beachtet werden müssen (drei Jahre für Schadensersatz, variabel für Schmerzensgeld).
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Definition von Schadensersatz und Schmerzensgeld