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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 2 MB 6/20 – Beschluss vom 03.12.2020
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 4. Kammer – vom 28. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 5.340,99 € festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Januar 2020 ist unbegründet. Die zu ihrer Begründung dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), stellen das Ergebnis des angefochtenen Beschlusses nicht in Frage.
Die Antragstellerinnen haben den für eine Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO (es handelt sich um ein Verpflichtungsbegehren) erforderlichen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht. [...] Weiterlesen
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