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Grundsatzurteil des BVerwG zum Unterhaltsvorschuss
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem richtungsweisenden Urteil eine klare Grenze für die Definition von Alleinerziehenden im Kontext des Unterhaltsvorschusses gezogen. Ein Elternteil gilt nun als alleinerziehend und somit berechtigt für Unterhaltsvorschussleistungen, wenn er mehr als 60 Prozent der Betreuungszeit des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder übernimmt. Diese Entscheidung bringt eine bedeutende Klarheit in die Auslegung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) und hat weitreichende Konsequenzen für betroffene Familien.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
BVerwG definiert Alleinerziehende neu: Ein Elternteil gilt als alleinerziehend, wenn er über 60% der Betreuungszeit für das Kind übernimmt.
Diese Regelung betrifft den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) unterstützt finanziell: Ziel ist die Unterstützung von Kindern alleinerziehender [...] Weiterlesen
“Unterhaltsvorschuss: BVerwG definiert Alleinerziehende neu durch 60-Prozent-Betreuungsregel”