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Verlöbnis-Kosten erstattungsfähig? Gericht sagt Nein
Der Antragsteller forderte von der Antragsgegnerin nach Auflösung des Verlöbnisses Ersatz für Aufwendungen, die im Vertrauen auf die bevorstehende Ehe getätigt wurden, wie z.B. kieferorthopädische Behandlungen und Jagdscheinlehrgänge; das Gericht wies diese Forderungen jedoch ab, da es an einem ehebezogenen Grund für die Aufwendungen mangelte und der Antragsteller keinen Schaden nachweisen konnte.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 F 433/13 RI Verlöbnisrückgabe bei fehlender Ehebezogenheit
Die Auflösung eines Verlöbnisses kann für die Beteiligten weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Oft wurden bereits Aufwendungen getätigt oder Verbindlichkeiten eingegangen im Vertrauen auf die bevorstehende […]
Auszug aus der Quelle: https://www.familienrechtsiegen.de/ersatzanspruch-bei-aufloesung-eines-verloebnisses-wegen-fehlendem-ehebezug/
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“Ersatzanspruch bei Auflösung eines Verlöbnisses wegen fehlendem Ehebezug”