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OLG Stuttgart, Az.: 7 U 49/15, Urteil vom 06.08.2015
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen – 1 O 375/13 – vom 3. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
4. Die Revision wird zugelassen.
Berufungsstreitwert: 64.628,32 Euro
Gründe
I.
Die Klägerin macht Ansprüche aus einer bei der Beklagten genommenen Krankentagegeldversicherung geltend, [...] Weiterlesen
“Krankentagegeldversicherung – Berufsunfähigkeitseintritt im bisher ausgeübten Beruf”