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Corona-Impfung: Arzt haftbar für Herzschäden?
Das Landgericht Dortmund wies die Klage eines Patienten gegen eine Ärztin ab, der behauptete, durch fehlerhafte Corona-Impfungen Schäden erlitten zu haben. Das Gericht urteilte, dass die Ärztin und ihre Mitarbeiter bei der Durchführung der Impfungen hoheitlich handelten und somit eine Haftung des Landes NRW und nicht der Ärztin selbst vorliegt. Dies basiert auf der Annahme, dass die Impfungen Teil einer staatlichen Kampagne waren und die Ärztin als Verwaltungshelferin agierte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 163/22 [toc]
Arzthaftung bei Corona-Impfungen: Ein rechtlicher Diskurs
In einer Zeit, in der die Corona-Impfung einen […]
Auszug aus der Quelle: https://www.medizinrechtsiegen.de/artikel/arzthaftung-fuer-angeblich-fehlerhaft-durchgefuehrte-corona-impfung/
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“Arzthaftung für angeblich fehlerhaft durchgeführte Corona-Impfung”