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Vollkasko und Reparaturkosten: Ein Urteil mit Tragweite
Die Vollkaskoversicherung spielt eine zentrale Rolle im Versicherungsrecht, insbesondere wenn es um die Deckung von Schäden an Fahrzeugen geht. Ein aktuelles Urteil des AG Kassel (Az.: 423 C 41/23) vom 12.09.2023 beleuchtet die Frage, welche Reparaturkosten von der Versicherung zu tragen sind und inwiefern Abrechnungsmodalitäten zwischen Werkstätten Einfluss auf die Erstattungsfähigkeit haben.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 423 C 41/23 [toc]
Kern des Streitfalls
Die Klägerin forderte restliche Versicherungsleistungen aus einem Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag. Ein zentrales Argument war, dass die Firma C der Reparaturfirma A weniger Entgelt in Rechnung stellte als die Reparaturfirma A der Kläg[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/vollkaskoversicherung-erforderliche-reparaturkosten-bei-fahrzeugreparatur/
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“Vollkaskoversicherung – erforderliche Reparaturkosten bei Fahrzeugreparatur”