Ganzen Artikel lesen auf: Wettbewerbsrechtsiegen.de
Unternehmen dürfen Bestandstelefonnummern nicht nutzen
Oberverwaltungsgericht Saarland – Az.: 2 A 355/19 – Beschluss vom 16.02.2021
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. Oktober 2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin ist im Bereich der Versicherungsvermittlung, der Vermögensanlage sowie der Finanzierung tätig. In diesem Zusammenhang betreibt sie telefonische Werbeansprachen. Ende August 2018 wandten sich die Eheleute H. mit einer Eingabe per E-Mail an die Beklagte und führten aus, sie seien am 28.8.2018 von einem Callcenter aus Nürnberg im Namen der „H… W…, Die [...] Weiterlesen
“Unzulässigkeit von Telefonwerbung”