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LG Dortmund – Az.: 10 O 19/19 – Urteil vom 19.08.2020
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,00 EUR (i.W.: sechstausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.537,36 EUR (i.W.: eintausendfünfhundertsiebenunddreißig 36/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.358,86 EUR (i.W.: eintausenddreihundertachtundfünfzig 86/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 56 % der Beklagte [...] Weiterlesen
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