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Installation Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück – Persönlichkeitsrechtsverletzung

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Videoüberwachung auf Nachbargrundstück: Persönlichkeitsrechte verletzt
Das Amtsgericht Lemgo hat in seinem Urteil vom 24. Februar 2015 entschieden, dass die Installation von Videoüberwachungsanlagen, die auf das Nachbargrundstück gerichtet sind, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Beklagte wurde zur Entfernung der Kameras und zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und stellt klare Grenzen für die Videoüberwachung auf privatem Grundstück fest.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 C 302/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Die Anbringung von Videoüberwachungskameras, die auf das Grundstück der Klägerin gerichtet waren, verletzte ihr Persönlichkeitsrecht.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Die Videoüberwachung griff in das Recht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung ein, ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts.
Beseitigung der Kameras: Der Beklagte wurde zur Entfernung zweier Kameras verurteilt, die auf das Grundstück der Klägerin gerichtet waren.
Keine Rechtfertigung durch Eigentumsschutz: Die Installation der Kameras konnte nicht durch das Interesse des Beklagten am Schutz seines Eigentums gerechtfertigt werden.
Alternative Schutzmaßnahmen: Dem Beklagten wäre es zumutbar gewesen, andere Maßnahmen wie Bewegungsmelder oder Kameraattrappen zu ergreifen.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld: Die Klägerin hatte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, da die Intensität der Rechtsverletzung und das Verschulden des Beklagten nicht ausreichend schwerwiegend waren.
Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren: Die Klägerin hatte Anspruch auf Erstattung ihrer vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Klägerin und Beklagtem aufgeteilt, wobei der Beklagte den größeren Anteil zu tragen hatte.

Sind Sie von der Installation einer Videoüberwachungsanlage auf Ihrem Nachbargrundstück betroffen und fühlen sich in Ihre[…]


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