Ein weitreichendes Rückgaberecht, angeblich von einem deutschen Handelsvertreter zugesagt, entfachte einen erbitterten Rechtsstreit um über 250.000 Euro. Eine österreichische Firma forderte diese Summe für Warenretouren, doch der Bundesgerichtshof kippte das Urteil. Entscheidend ist nun: War die Zusage des Vertreters für das Unternehmen überhaupt rechtlich bindend?
Das Wichtigste in Kürze
Der BGH hob ein Urteil auf, das eine deutsche Firma zur Rückzahlung von über 250.000 Euro für Warenretouren an eine österreichische Firma verurteilt hatte, und verwies den Fall zurück. [...]