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LG Köln – Az.: 28 O 142/20 – Beschluss vom 06.05.2020
I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf, v e r b o t e n, das auf dem bei der Antragsgegnerin betriebenen Kanal “X” hochgeladenen Video “entfernt!” unter der URL: https://www.entfernt bzw. https://entfernt zu löschen, wenn dies geschieht wie am 18.04.2020 auf dem YouTube-Kanal “X”.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 10.000,- EUR
Gründe
Der Antrag auf Erlass [...] Weiterlesen
“Löschung Video auf Videoplattform im Internet durch Plattformbetreiber”