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Vorleistungspflicht des Werbenden
LG Bremen – Az.: 3 S 294/18 – Urteil vom 14.07.2020
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 12.12.2018 zum Geschäftszeichen 1 C 313/17 abgeändert, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden wurde.
Soweit die Klägerin ein Entgelt in Höhe von 3.385,55 € geltend macht, wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die [...] Weiterlesen
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