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Bestandskraft von Vorkaufsrechten an Miteigentumsanteilen
Das dingliche Vorkaufsrecht gewährt dem Berechtigten die Möglichkeit, beim Verkauf eines Grundstücks dessen Erwerb zu bevorzugten Bedingungen an sich zu ziehen. Entgegen der gesetzlichen Regel ist es möglich, ein solches Recht vererblich zu gestalten. Wird es ursprünglich für einen Miteigentumsanteil begründet, stellt sich die Frage nach seinem Fortbestand, wenn der Bruchteilsanteil später untergeht.
Die weitere Betrachtung befasst sich mit einem konkreten Fall, der vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt wurde. Dabei ging es um die beabsichtigte Löschung eines dinglichen Vorkaufsrechts von einem Grundstück, das nun im Alleineigentum einer GbR steht. Das Gericht hatte die Rechtmäßigkeit dieser Löschung zu prüfen.
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[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 W 96/23 (Wx) ]
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“Dingliches Vorkaufsrecht an Miteigentumsanteil – nachträgliche Änderungen”