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Rückauflassungsvormerkung: Hofübergabe günstiger als gedacht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 15.05.2023 den Geschäftswert für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten eines Vaters (Veräußerer) auf dem Grundbesitz seines Sohnes auf 242.762,20 € festgesetzt. Diese Entscheidung basiert auf der Anwendung der Privilegierung des § 48 Abs. 1 GNotKG, die landwirtschaftliche Betriebsübergaben in Familienhand fördert. Der festgesetzte Wert entspricht dem vierfachen Einheitswert und steht im Einklang mit dem Ziel, leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Familienhand zu erhalten.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-3 Wx 61/23 [toc]
Rückauflassungsvormerkung: Ein juristisches Instrument zur Sicherung von Eigentumsrechten
(Symbolfoto: Reinhardt a[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.notar-drkotz.de/rueckauflassungsvormerkung-zur-absicherung-eines-widerrufsrechts-des-veraeusserers/
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“Rückauflassungsvormerkung zur Absicherung eines Widerrufsrechts des Veräußerers”