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Notar Belehrungspflicht: Düsseldorfer Urteil zu Grenzen der Aufklärung
Im vorliegenden Urteil des LG Düsseldorf (Az.: 25 T 243/15) wird die Entscheidung über die Bestätigung einer Notarkostenrechnung für die Beglaubigung einer Teillöschungsbewilligung behandelt, wobei ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des Notars bezüglich kostengünstigerer Gestaltungsmöglichkeiten festgestellt, jedoch keine Auswirkung auf die Gebührenhöhe gesehen wurde.
Es beleuchtet die Pflichten eines Notars im Rahmen seiner beratenden Funktion, insbesondere die Hinweispflicht auf unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, und bestätigt, dass trotz eines Verstoßes gegen diese Pflicht keine Anpassung der Notargebühren erfolgt, da die Kosten für die Dienstleistung gesetzlich festgelegt sind und die Unkenntnis der Kostenschuldner über kostengünstigere Optionen nicht zu einer Gebührenminderung führt.
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“Hinweispflicht auf Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der betreuenden Tätigkeit durch Notar”