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Schenkungen, welche zehn Jahre zurückliegen, weden nicht mehr beim Pflichtteil des Erbberechtigten berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit Immobilien und dem Erbrecht gibt es zahlreiche Fragen, die bis zum heutigen Tag noch nicht juristisch einwandfrei abschließend beantwortet wurden. Mit der Frage, wie es sich mit Schenkungen verhält, welche die sogenannte 10-Jahres-Frist bereits überschritten haben, musste sich nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Diese Frage ist für die gängige Praxis überaus wichtig, da derartige Fallkonstellationen nicht gerade selten vorkommen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Umstand, dass der Erblasser selbst noch die verschenkte Immobile bewohnt – sprich, der Erblasser hat noch ein Wohnrecht inne – musste der BGH jetzt ein Urteil fällen.
Laut Ansicht des BGH (Aktenzeichen IV ZR 474/15) [...] Weiterlesen
“Ablauf der 10-jährigen Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht”