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Kündigungsstreit: Arbeitnehmer bestreitet Zugang der Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten am 15.11.2021 beendet wurde. Die Kündigung der Beklagten, eingeworfen am 14.10.2021, wurde als wirksam erachtet. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts wurde abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 783/22 [toc]
Kündigung und ihre rechtliche Bewertung: Ein zentrales Thema im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Situationen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Eine der häufigsten und bedeutendsten ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Besonders brisant wird es, wenn die Zustellung der Kündigung selbst zum Streitpunkt wird. Hierbei steht oft die Frage im [...] Weiterlesen
“Einwurf Kündigungsschreibens in Briefkasten des Arbeitnehmers – Bestreiten des Zugangs”