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Landesarbeitsgericht Köln: Familiäre Verpflichtungen wichtiger als Arbeitsunterbrechungen
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 27.02.2015 (Az.: 9 Sa 696/14) zugunsten der Klägerin, indem es feststellte, dass die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund wiederholter Verspätungen sozial ungerechtfertigt war, da die Verspätungen nicht als schuldhafte Verletzung der Arbeitspflichten angesehen wurden, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Situation als Mutter und der fehlenden Möglichkeit, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Sa 696/14 Arbeitsrecht: Die verhaltensbed[…]
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“Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholter Verspätungen”