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LAG Berlin-Brandenburg – Az.: 26 Ta (Kost) 6012/20 – Beschluss vom 08.04.2020
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Januar 2020 – 48 Ca 12752/19 – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und der Vergleichsmehrwert um 11.250 Euro erhöht.
Gründe
I.
Die Klägervertreter machen mit der Beschwerde die Festsetzung eines höheren Vergleichsmehrwerts geltend. Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer zum 31. Dezember 2019 ausgesprochenen Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten zu einem Bruttoeinkommen in Höhe von 11.250 € beschäftigt. Am 2. Dezember 2019 hat das Arbeitsgericht einen Vergleich festgestellt. In diesem heißt es:
1. …
2. Der Kläger bleibt unter Fortzahlung seiner Festvergütung [...] Weiterlesen
“Zeugnisanspruch – Vergleichsmehrwert – Festsetzung”