Ein öffentlicher Beauty-Post, geteilt in eine geschlossene Gruppe: Was für Millionen Nutzer zum Alltag gehört, beschäftigt nun das Landgericht Köln. Es geht um die Frage, ob bereits dieser eine Klick ausreicht, um als gewerbliche Nutzerin für fremde Urheberrechtsverstöße voll zu haften.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]14 O 133/23[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht Köln
Datum: 12.01.2026
Aktenzeichen: 14 O 133/23
Verfahren: Vorlageverfahren zum Europäischen Gerichtshof
Rechtsbereiche: Urheberrecht
Relevant für: Facebook-Nutzer, Social-Media-Manager, gewerbliche Profilinhaber
Der Europäische Gerichtshof klärt nun, ob das Teilen von Facebook-Beiträgen mit fremden Fotos das Urheberrecht verletzt. [...]