Eine Erbengemeinschaft forderte 28.038 Euro Verzugszinsen aus einem Kaufvertrag, doch der Beweis des Zugangs einer notariellen Fälligkeitsmitteilung scheiterte. Die Kläger setzten dabei lediglich auf einen einfachen Brief und eine Standard-E-Mail als Zustellungsnachweis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 U 1114/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 30.10.2025 Aktenzeichen: 32 U 1114/25 Verfahren: Berufung Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Verzugsrecht, BeweisrechtDas Problem: Erben eines Verkäufers verlangten Verzugszinsen von einem Käufer. [...]