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LG Köln – Az.: 14 S 1/17 – Urteil vom 14.12.2017
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15. Dezember 2016, Az.: 148 C 389/16, wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1106,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. November 2015 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in I. und II. Instanz.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin macht wegen der von ihr behaupteten Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte an dem Film “Z” gegen den Beklagten Ansprüche auf [...] Weiterlesen
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