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WEG-Beschluss zum Heizkörperumbau gekippt: Keine Kostenübernahme ohne Vergleichsangebote
Das Amtsgericht Fürth erklärte die Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Umbau und zur Kostenübernahme von Heizkörpern für ungültig. Der Grund dafür war ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, insbesondere wegen des Fehlens mehrerer Vergleichsangebote und der mangelnden Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 310 C 1180/22 [toc]
Heizkörperumbau in Wohnungseigentümergemeinschaften: Eine rechtliche Betrachtung
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtkreuztal.de/weg-einholung-von-vergleichsangeboten-bei-heizkoerperumbau-notwendig/
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“WEG – Einholung von Vergleichsangeboten bei Heizkörperumbau: notwendig”