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Hohes Hürden für Mieter: Berliner Gericht zur Mietminderung bei Baustellenlärm
Im Kern geht es in diesem Fall um die Klage einer Mieterin gegen ihre Vermieterin auf Mietminderung wegen erheblicher Beeinträchtigungen durch eine Baustelle auf dem benachbarten Grundstück, welche das Landgericht Berlin zurückgewiesen hat, da die Beeinträchtigungen nicht als wesentlich im Sinne des § 906 BGB angesehen wurden und somit keine Grundlage für eine Mietminderung bieten.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 319/21 Lärmende Baustellen und ihre Folgen für Mieter
Lärmbelästigungen und andere Beeinträchtigungen durch benachbarte Baustellen können für Mieter eine erhebliche Nutzungseinschränkung ihrer Wohnung bedeuten. Häufig stellt sich die Frage, ob Mieter in solchen Fällen ihre Mietzahlungen mindern dürfen.
Eine Mietminderung wegen Baulärms [...] Weiterlesen
“Mietminderung bei Baustelle auf Nachbargrundstück?”