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OLG Köln – Az.: I-16 U 118/20 – Urteil vom 14.04.2021
1. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Aachen (7 O 219/16) vom 10.07.2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die gegen den Beklagten zu 1 gerichtete Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 2 zu 15 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 2 zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 trägt die Klägerin.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter [...] Weiterlesen
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