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Unfallschäden bei Gebrauchtwagen: Kenntnis und Gewährleistungsausschluss
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Beschluss vom 27.02.2015 die Berufung des Klägers im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs mit Gewährleistungsausschluss und Unkenntnis eines Unfallschadens abgelehnt. Es bestätigte, dass keine arglistige Täuschung durch den Verkäufer vorlag und der Kläger keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadenersatz hat, da ein Gewährleistungsausschluss vereinbart war und der Kläger das Recht hatte, das Fahrzeug auf Unfallschäden zu prüfen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 993/14 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Bestätigung der Berufungsabweisung: Das OLG Koblenz lehnt die Berufung des Klägers ab und bestätigt damit das Urteil des Landgerichts Mainz.
Gewährleistungsausschluss: Im Kaufvertrag wurde ein wirksamer Gewährleistungsausschluss [...] Weiterlesen
“Gebrauchtwagenkaufvertrag – Gewährleistungsausschluss – Unkenntnis von Unfallschaden”