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Gericht erklärt WEG-Beschluss ohne Vergleichsangebote für ungültig
Im Kern geht es in dem Fall um die Anfechtung eines Eigentümerversammlungsbeschlusses zur Sanierung von Balkonen in einer Wohneigentümergemeinschaft, wobei strittig ist, dass für die Sanierungsarbeiten nur ein Angebot eingeholt wurde und die Beschlussfassung daher den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 980a C 26/212 WEG Eigentümergemeinschaften und Beschlüsse
Eine Wohneigentümergemeinschaft ist gesetzlich verpflichtet, wichtige Entscheidungen im Rahmen von Eigentümerversammlungen zu treffen. Hierbei geht es häufig um Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnah[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtsiegen.de/weg-pflicht-zur-einholung-von-vergleichsangeboten/
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“WEG – Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten”