Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de
Gerichtsentscheidung: Nachvollziehbarkeit von Betriebskostenabrechnungen entscheidend
In einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 T 207/15 vom 22.02.2016) wurde entschieden, dass eine Betriebskostenabrechnung auch ohne die Angabe von Gewerbeflächen formell wirksam sein kann, sofern sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB genügt und dem Mieter eine Überprüfung der umgelegten Kosten ermöglicht. Das Gericht legte fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorschüsse für die Jahre 2009 bis 2012 hatte, da die Beklagte ordnungsgemäße Abrechnungen vorgelegt hatte.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 65 T 207/15 Betriebskosten: Formelle Wirksamkeit im Fokus
Die Betriebskostenabrechnung ist für Mieter von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht die Überprüfung der vom Vermieter berechneten Nebenkosten. Doch wann ist eine solche Abrechnung [...] Weiterlesen
“Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei fehlender Angabe von Gewerbeflächen”