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Mieterhöhungsverlangen mit veraltetem Mietenspiegel abgelehnt
Das Amtsgericht Hamburg hat die Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung abgewiesen, da sie auf Basis eines veralteten Mietenspiegels von 2011 begründet wurde. Dieser spiegelt nicht mehr die aktuellen Wohnwertmerkmale und Mietmarktbedingungen wider. Die Entscheidung betont, dass Mieterhöhungsverlangen auf aktuellen und relevanten Daten basieren müssen, um rechtlich haltbar zu sein.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 49 C 299/22 [toc]
Mieterhöhungen und der Mietenspiegel: Eine juristische Betrachtung
In der aktuellen Rechtspraxis stellen Mieterhöhungen ein häufig diskutiertes Thema dar, insbesondere im Kontext der Anwendung und Gültigkeit von Mietenspiegeln. Die Kernfrage dreht sich oft um die Aktualität und Relevanz von Mietenspiegeln, die als Grundlage[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtsiegen.de/mieterhoehungsbegruendung-auf-basis-eines-veralteten-mietenspiegels/
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“Mieterhöhungsbegründung auf Basis eines veralteten Mietenspiegels”