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Unfall-Klage abgewiesen: Beweislage zu komplex für Schaden-Nachweis
Im Fall LG Hamburg, Az.: 323 O 179/13, vom 02.06.2015 wurde die Klage eines Eigentümers eines Pkw Porsche, der Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls geltend machte, abgewiesen, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Schäden am Fahrzeug tatsächlich auf diesen Unfall zurückzuführen sind und nicht auf frühere Ereignisse.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 323 O 179/13 Schadenszuordnung bei Fahrzeugunfällen
Fahrzeugschäden sind eine der Hauptfolgen von Verkehrsunfällen. Doch nicht immer lassen sich auftretende Mängel eindeutig dem konkreten Unfallereignis zuordnen. Häufig bestehen Vorschäden am Fahrzeug, deren Ursache und Umfang ungeklärt ist. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Beschädigungen unfallkompatibel sind und für welche die Haftung getragen werden muss. [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – unfallkompatible Schäden bei Vorliegen von Vorschäden”