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Leasing-Fahrzeug mit offener Tür: Haftungsfrage geklärt
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied über einen Verkehrsunfall, bei dem es um Schadensersatzansprüche nach einer Kollision mit einer länger geöffneten Fahrzeugtür ging. Die Klägerin, Nutzerin eines Leasing-Fahrzeugs, und die Beklagten, der Fahrer und der Halter des anderen beteiligten Fahrzeugs, wurden beide teilweise verantwortlich gemacht. Das Urteil berücksichtigt sowohl den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch die Klägerin als auch das unzureichende Sicherheitsverhalten des Beklagten. Eine teilweise Änderung des vorherigen Urteils und eine differenzierte Betrachtung der Haftungsanteile wurden vorgenommen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 9/23 [toc]
Verkehrsunfälle und Rechtsprechung: Eine Analyse von Haftungsfragen
Auszug aus der Quelle: https://www.verkehrsunfallsiegen.de/verkehrsunfall-mit-laenger-geoeffneter-fahrzeugtuer-eines-leasing-fahrzeugs/
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“Verkehrsunfall mit länger geöffneter Fahrzeugtür eines Leasing-Fahrzeugs”