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LG Hamburg – Az.: 306 O 288/17 – Urteil vom 06.03.2020
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die versicherte Person C. K. 4.835,14 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.5.2017 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die versicherte Person C. K. Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 641,44 € fortlaufend ab dem 1.6.2017 zu Lebzeiten der versicherten Person C. K. für die Dauer bedingungsgemäßer mindestens 50%iger Berufsunfähigkeit und längstens bis zum 31.3.2021 monatlich im Voraus zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass die Klägerin seit dem 29.1.2016 von der Beitragszahlungspflicht für die Kapitallebensversicherung zur Versicherungsschein-Nr. … befreit ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die [...] Weiterlesen
“Voraussetzungen der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente”