In der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz durch das Gesetz geschützt. Obgleich es einen Unterschied zwischen dem Eigentum und dem Besitz gibt, so genießen Besitzer den sogenannten Besitzschutz. Welchen Umfang der Besitzschutz jedoch einnimmt und welche rechtlichen Maßnahmen bei einer Besitzstörung möglich sind, ist jedoch nicht jedem Besitzer bekannt. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den unterschiedlichen Formen der Besitzstörung sowie der Art, wie Besitzschutzrechte durchgesetzt werden können. Hier in diesem Ratgeberartikel liefern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Besitzschutz in Deutschland ist gesetzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und bietet dem Besitzer verschiedene Rechtsmittel zur Verteidigung seines Besitzes gegen Störungen und Entziehungen.
Gesetzlicher Schutz des Besitzes: Der Besitz ist in Deutschland gesetzlich geschützt, wobei das BGB die rechtliche Grundlage bildet.
Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum: Während Eigentum die rechtliche Herrschaft über eine Sache bedeutet, bezieht sich Besitz auf die tatsächliche Verfügungsgewalt (Sachherrschaft).
Formen der Besitzstörung: Besitzstörungen können durch physische Hindernisse, Lärm oder Geruchsbelästigungen entstehen und beeinträchtigen die freie Ausübung des Besitzes.
Besitzwehr und Besitzkehr: Diese beiden Konzepte ermöglichen es dem Besitzer, sich gegen verbotene Eigenbemächtigung zu wehren und entwendeten Besitz zurückzuerlangen.
Verbotene Eigenmacht: Jede widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes, wie Entziehung oder Störung, ohne Zustimmung des Besitzers.
Rechtliche Maßnahmen: Neben Selbsthilferechten wie Besitzwehr und Besitzkehr können gerichtliche Maßnahmen wie Klagen auf Wiedereinräumung des Besitzes und einstweilige Verfügungen ergriffen werden.
Außergerichtliche Einigung: Dies ist eine Alternative zu gerichtlichen Verfahren, die weniger kostenintensiv ist und eine schriftliche Vereinbarung beinhaltet.
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