Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bereicherungsrecht: Umgang mit ungerechtfertigter Bereicherung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Es gibt in der gängigen Praxis eine wahre Vielzahl von Situationen, in denen sich Menschen auf Kosten anderer Menschen bereichern. Nicht selten wird die ungerechtfertigte Bereicherung für den benachteiligten Menschen erst dann auffällig, wenn sie bereits geschehen ist. In Deutschland hat der Gesetzgeber jedoch mit dem Bereicherungsrecht eine rechtliche Grundlage geschaffen, die eben jene ungerechtfertigten Bereicherungen rückgängig machen respektive umkehren soll.

Das Bereicherungsrecht an sich enthält nur sehr wenige Vorschriften, die Thematik ist jedoch überaus komplex. Hier in diesem Ratgeberartikel geben wir Ihnen einen genauen Überblick über die Anspruchsgrundlagen sowie den allgemeinen rechtlichen Umgang der ungerechtfertigten Bereicherung. Lesen Sie weiter um zu erfahren, welche Rückgabe- und Herausgabeansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Bereicherungsrecht bietet eine rechtliche Grundlage zur Rückabwicklung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen, wobei zwischen Leistungskondiktion und Nichtleistungskondiktion unterschieden wird. Die Komplexität des Rechtsgebiets erfordert eine genaue Kenntnis der Vorschriften und Grundsätze.

Bereicherungsrecht als Instrument: Das Bereicherungsrecht dient dazu, ungerechtfertigte Bereicherungen rückgängig zu machen.
Rechtliche Grundlagen: Zentrale Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere im § 812 BGB.
Unterscheidung der Kondiktionen: Im Bereicherungsrecht wird zwischen Leistungskondiktion (auf einer Leistung beruhend) und Nichtleistungskondiktion (nicht auf einer Leistung beruhend) unterschieden.
Abstraktionsprinzip: Die Leistungskondiktion basiert auf dem Abstraktionsprinzip, wonach Leistungen aus fehlgeschlagenen Verträgen zurückgefordert werden können.
Definition der ungerechtfertigten Bereicherung: Diese wird als Rechtserwerb ohne Rechtsgrund zwischen mindestens zwei Personen definiert.
Rückforderungs- und Herausgabeansprüche: Diese Ansprüche entstehen im Rahmen der Rückabwicklung der Vermögensverschiebung und sind an bestimmte Grundsätze und Voraussetzungen geknüpft.
Berücksichtigung von Nutz[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv