Wenn zwei Parteien miteinander einen Vertrag vereinbaren, so gehen sie beide ein schuldrechtliches Verhältnis miteinander ein. Beide Vertragsparteien vereinbaren eine Leistung, die sie zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt zu erbringen haben. Sollte der Vertrag in irgendeiner Weise durch bestimmte Ereignisse gestört werden, so spricht der Gesetzgeber von einer sogenannten Leistungsstörung.
Hieraus ergeben sich dann rechtliche Konsequenzen, die sich auf beide Vertragsparteien auswirken können. In der gängigen Praxis hat das Schuldrecht eine enorm hohe Bedeutung, da nahezu jeden Tag überall im gesamten Bundesgebiet Menschen Verträge miteinander eingehen. Es ist hierbei vollkommen unerheblich, ob der Mensch in seinem eigenen Namen oder in dem Namen eines Unternehmens handelt. Auf das Schuldrecht hat dies keine Auswirkungen. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dem Thema Schuldrecht zu erfahren. Wir bieten hier die Antworten auf die Frage, welche Rechte und Ansprüche sich bei dem Verzug im Schuldrecht ergeben und welche rechtliche Grundlage hierfür zugrunde liegt. Zudem zeigen wir die Rechtsfolgen des Verzugs auf und definieren auch die unterschiedlichen Arten des Verzuges.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Im Schuldrecht entstehen bei Verzug spezifische Rechte und Ansprüche, wobei zwischen Schuldnerverzug und Gläubigerverzug unterschieden wird. Die rechtlichen Folgen eines Verzugs sind vielfältig und können bedeutsame finanzielle und vertragliche Konsequenzen für die betroffenen Parteien haben.
Schuldrechtliche Beziehung: Wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen, entsteht ein schuldrechtliches Verhältnis, das zu bestimmten Leistungspflichten zu festgelegten Zeiten führt.
Leistungsstörung: Jede Störung dieses Vertragsverhältnisses durch Ereignisse wird als Leistungsstörung bezeichnet, welche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Arten des Verzugs: Der Gesetzgeber differenziert zwischen Schuldnerverzug und Gläubigerverzug, sowie zwischen objektivem und subjektivem Verzug.
Voraussetzungen für Verzug: Für den Eintritt des Verzugs müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs, sowie das Vorliegen einer Mahnung oder deren Entbehrlichkeit.
Rechtsfolgen des Verzugs: Bei einem Verzug kön[…]