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BGH, Az.: I ZB 18/13, Beschluss vom 10.07.2014
Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin wird der am 6. März 2013 an Verkündungs Statt zugestellte Beschluss des 25. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen aufgehoben, soweit die Beschwerde der Markeninhaberin gegen die Löschung der Marke 302 12 543 für die Waren Eiscremen, Speiseeis, Sorbet; Kaugummi (für nicht medizinische Zwecke); Kaffee; Tee; Honig; Getränke auf der Basis von Kaffee und/oder Tee und/oder Schokolade und/oder Kakao; Essig; Salatsaucen und andere Saucen (als Würzmittel und als Basis für die Zubereitung von Speisen); Gewürze zurückgewiesen wurde.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird [...] Weiterlesen
“Eintragungsfähigkeit einer Marke – keine Unterscheidungskraft”