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Ausspähung von Daten: Passwörter müssen gut geschützt sein
Das Gericht lehnte den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen des Ausspähens von Daten ab, da der Angeklagte rechtlich nicht hinreichend verdächtig erscheint. Der Fall betraf die Überwindung einer Passwortsicherung durch Dekompilierung, wobei das Gericht entschied, dass ein einfacher Passwortschutz nicht immer eine effektive Datensicherung darstellt. Die Strafbarkeit wegen Ausspähens von Daten wird ausgeschlossen, wenn der Zugang zu den Daten durch allgemein verfügbare Hilfsmittel ermöglicht wird.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 Cs – 230 Js 99/21 – 55/23 [toc]
Datensicherheit und rechtliche Herausforderungen
In einer Ära, in der die Sicherheit von Daten und der Schutz persönlicher Informationen zunehmend an Bedeutung gewinnen, s[…]
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“Ausspähen von Daten – Überwindung einer durch Passwort geschützten Zugangssicherung”