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Tierhalterhaftung – Mitverschulden bei Sturz nach Anspringen durch Hund

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Haftung für Hunde: Wie viel Schuld trifft den Tierhalter bei Unfällen?
Das Landgericht München I entschied, dass bei einem Sturz durch das Anspringen eines Hundes sowohl der Tierhalter als auch die betroffene Person eine Teilschuld tragen können. Im vorliegenden Fall wurde der Hundebesitzer zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2.000 Euro sowie weiterer Kosten verurteilt, jedoch nur zu 50% der Gesamtforderung, da der Klägerin ein Mitverschulden von 50% zugewiesen wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 O 10380/13   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Teilweise Haftung des Hundehalters: Der Hundehalter wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld und Teil der Kosten verurteilt.
Mitverschulden der Klägerin: Das Gericht erkannte ein 50%iges Mitverschulden der Klägerin an, da sie durch ihr Verhalten das Anspringen des Hundes provoziert hatte.
Höhe des Schmerzensgeldes: Die Klägerin erhielt 2.000 Euro Schmerzensgeld, basierend auf der Schwere ihrer Verletzungen und dem Mitverschulden.
Beweisführung und Gutachten: Medizinische Gutachten und Zeugenaussagen bestätigten die Verletzungen der Klägerin.
Berechnung des materiellen Schadens: Neben dem Schmerzensgeld wurden weitere Kosten wie Zuzahlungen zu medizinischen Behandlungen und Fahrtkosten berücksichtigt, allerdings nur zur Hälfte erstattet.
Abweisung weiterer Ansprüche: Einige Forderungen der Klägerin, wie Fahrtkosten zur Arbeit, wurden abgewiesen, da sie nicht direkt mit dem Vorfall zusammenhingen.
Annahme eines Dauerschadens: Das Gericht ging von einem langfristigen Schaden bei der Klägerin aus, was bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt wurde.
Kostenverteilung im Rechtsstreit: Die Kosten des Rechtsstreits wurden entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.

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(Symbolfoto: Pixel-Shot /Shutterstock.com)

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