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Goldschmiedhaftung – Verlust eines Erinnerungsdiamanten aus Asche eines Verstorbenen

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Goldschmied haftet für verlorenen Erinnerungsdiamanten – Wertersatz
Das Landgericht Berlin verurteilte einen Goldschmied zur Zahlung von Schadenersatz an eine Klägerin, nachdem sich ein aus der Asche ihres verstorbenen Ehemannes gefertigter Erinnerungsdiamant aus einem von ihm hergestellten Ring gelöst hatte. Das Gericht befand, dass der Ring aufgrund einer nicht fachgerechten Arbeit mangelhaft war. Der Goldschmied hatte nicht nur den Wert des Erinnerungsdiamanten, sondern auch die Kosten für die Anfertigung des Rings und ein Privatgutachten zu erstatten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 90/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verurteilung des Goldschmieds: Der Beklagte wird zur Zahlung von 7.397,35 € sowie Zinsen an die Klägerin verurteilt.
Mangelhafte Werkleistung: Der vom Goldschmied gefertigte Ring wies Mängel auf, da der Erinnerungsdiamant sich löste und verloren ging.
Ursache des Mangels: Das Lötverfahren war für die Befestigung des Diamanten nicht geeignet und nicht fachgerecht ausgeführt.
Pflicht zur Aufklärung: Der Goldschmied hätte die Klägerin über Risiken und eine zweckgemäße Gestaltung aufklären müssen.
Erstattung der Herstellungskosten: Die Klägerin hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ring und den Erinnerungsdiamanten.
Unmöglichkeit der Wiederherstellung: Eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung des Erinnerungsdiamanten war faktisch und rechtlich unmöglich.
Schadensersatz für Privatgutachten: Die Klägerin hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Gutachten zur Klärung der Ursache des Verlusts.
Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren: Der Beklagte muss die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren freistellen.

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(Symbolfoto: Levon Avagyan /Shutterstock.com)

Die Goldschmiedhaftung im Verlust von Erinnerungsdiamante[…]


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