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Komplexe Rechtsfragen um Grundsicherung und Vermögenswerte: Ein Blick auf das Landessozialgericht NRW
In einem komplexen Fall hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen über die Übernahme der Kosten für Heizöl und die Berechtigung zu Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II entschieden. Der Kläger, der in einem Einfamilienhaus wohnt, das er 1996 erworben hatte, stritt mit dem Beklagten, einer Behörde, über die Frage, ob er trotz vorhandener Vermögenswerte Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat. Das Hauptproblem lag in der rechtlichen Einordnung von Darlehen und Kontoguthaben, die der Kläger besaß oder verwaltete.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 19 AS 94/18 [toc]
Darlehen und Wohnrechte: Ein komplexes Geflecht
Der Kläger hatte in der Vergangenheit zwei Darlehensverträge abgeschlossen, eines mit seinen Eltern und eines [...] Weiterlesen
“Verwertungspflicht selbstgenutztes Hausgrundstück bei Bewilligung Grundsicherung”