Wegen einer schweren Bissverletzung und der daraus folgenden CRPS-Erkrankung klagte eine Hundehalterin auf Schadensersatz gegen den Halter eines großen Hundes. Das Gericht bejahte die Haftung für Hundebiss bei Tiergefahr, kürzte den Schadensersatz dennoch um 30 Prozent. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 878/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Rostock Datum: 06.02.2024 Aktenzeichen: 3 O 878/21 Verfahren: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Tierhalterhaftung, Schadensersatzrecht, MitverschuldenDas Problem: Eine Frau wurde beim Spaziergang von einem großen, unangeleinten Hund verletzt und erlitt schwere Schäden an ihrer rechten Hand. [...]