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Hundehalterin muss Schmerzensgeld zahlen
Das Landgericht Lübeck hat in einem Fall eines Hundebisses die Beklagte, die Halterin der angreifenden Hündin, zu einer Zahlung von 1.532,99 € an die Klägerin verurteilt. Die Klägerin wurde durch den Hund der Beklagten verletzt, wobei die genaue Ursache des Bisses (ob durch den Hund der Beklagten oder den Hund der Klägerin) nicht festgestellt wurde. Das Gericht sah die Gefährdungshaftung des Tierhalters als gegeben an, da die Verletzungen durch die spezifischen Gefahren der Natur des Tieres entstanden sind.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 132/19 [toc]
Hundebisse und rechtliche Folgen: Ein Überblick
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/hundebiss-schadensersatz-und-schmerzensgeldansprueche.htm
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“Hundebiss – Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ”