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Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigene Fachgerichtsbarkeit, welche im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt ist.
Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten ist dasjenige des Arbeitsrechts auch gerichtlich von den übrigen Rechtsgebieten getrennt. Arbeitsgerichte bestehen von der ersten bis zur letzten Instanz eigenständig.
Dabei ist die Arbeitsgerichtsbarkeit in drei Stufen aufgebaut. In der ersten Instanz sind die Arbeitsgerichte zuständig, von denen es in Nordrhein-Westfalen beispielsweise 30 gibt. Die zweite Instanz besteht aus den sog. Landesarbeitsgerichten (3 in NRW). Als letzte und abschließende Instanz gibt es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In allen drei Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit ist sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite – völlig gleichgestellt. Daher sollte keine Partei bei offensichtlichem Unrecht den Weg vor das Arbeitsgericht scheuen.
Die [...] Weiterlesen
“Die Arbeitsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht”