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Phishing-Opfer haftet für grob fahrlässige Online-Banking-Überweisung
Ein Kunde, der nach Erhalt einer Phishing-Nachricht über eine TAN-App und Gesichtserkennung eine Überweisung tätigt und sein Limit erhöht, handelt grob fahrlässig, sodass die Bank in diesem Fall nicht zur Rückerstattung des überwiesenen Betrags verpflichtet ist. Das OLG Frankfurt entschied, dass der Kunde durch sein Verhalten den Schutz seiner Sicherheitsmerkmale vernachlässigt hat und somit die Bank von der Haftung befreit ist.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 3/23 Sichere Onlinebanking-Nutzung
Die digitale Welt bietet viele Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken. Betrüger nutzen immer raffiniertere Methoden wie Phishing-Attacken, um an sensible Daten zu gelangen. Dabei versuchen sie, Bankkunden zur Preisgabe von Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmalen zu bewegen. Doch wer [...] Weiterlesen
“Phishing-Angriff – grob fahrlässig freigebener Überweisungsbetrag – Bankenhaftung”