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pushTAN-Verfahren: Bank verweigert Erstattung nach Betrug
Das Landgericht Heilbronn hat in seinem Urteil die Klage eines Online-Banking-Nutzers, der Opfer eines Betrugs durch „Social Engineering“ wurde, abgewiesen. Der Kläger hatte TAN-Nummern telefonisch an Betrüger weitergegeben und argumentierte, die Bank trage eine Mitschuld am entstandenen Schaden. Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe, da er gegen die Sicherheitsvorkehrungen und Sonderbedingungen des Online-Bankings verstoßen hatte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 10/23 [toc]
Online-Banking im Spannungsfeld von Sicherheit und Betrugsrisiko
In einer Ära, in der digitale Technologien das Bankwesen revolutionieren, steht das Online-Banking häufig im Fokus juristischer Auseinandersetzungen. Ein zentrales Element dieser digitalen Transformation ist das pushTAN-Verfahren, eine Methode zur Generierung von Transaktionsnummern [...] Weiterlesen
“pushTAN-Verfahren auf Smartphone bei installierter SecureGo-App – erhöhtes Gefährdungspotential”