Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
OLG Frankfurt – Az.: 3 U 141/15 – Beschluss vom 14.12.2017
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Gründe
I.
Die Parteien streiten, nachdem sie den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nur noch über die Kosten.
Der Kläger hat die Beklagte, eine Auskunftei, auf Löschung zweier Eintragungen in Anspruch genommen, die durch Rechtsanwälte A und Partner der Beklagten gemeldet wurden. Die beiden Eintragungen betrafen einerseits eine Verurteilung des Klägers durch Urteil des Landgerichts O1 vom 02.06.2010 zur Zahlung von 105.075,86 Schweizer Franken, umgerechnet € 80.127,00 an die B-Bank. Hinsichtlich des titulierten Betrages übte Herr Rechtsanwalt A, der Vertragspartner der Beklagten ist, eine Inkassotätigkeit aus. Zwischen dem Kläger und der [...] Weiterlesen
“SCHUFA-Eintrag – Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten”