Gerichtsurteil: Versicherung haftet für Unfallschäden an geparktem Sprinter
Verkehrsunfälle zwischen Personenkraftwagen und Anhängern sind leider keine Seltenheit. Oftmals führen unterschiedliche Größen, Gewichte sowie unterschiedliche Manövrierfähigkeiten der Fahrzeuge zu solchen Kollisionen. Insbesondere bei Baustellenfahrzeugen wie Bauwagen-Anhängern, die aufgrund ihrer Maße und Länge eine besondere Herausforderung darstellen, kommt es immer wieder zu heiklen Situationen im Straßenverkehr. Für die Geschädigten bedeuten solche Unfälle nicht nur Ärger und Aufwand, sondern nicht selten auch erhebliche finanzielle Belastungen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall eines Verkehrsunfalls zwischen einem Pkw und einem Bauwagen-Anhänger behandelt und analysiert.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht verurteilte die beklagte Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 5.943,26 € nebst Zinsen an den klägerischen Fahrzeugeigentümer.
Der Schaden am Fahrzeug des Klägers wurde durch eine Kollision mit dem bei der Beklagten versicherten Bauwagen-Anhänger verursacht.
Das Schadensbild am Fahrzeug war kompatibel mit einer Vorbeifahrt und Streifung durch den Anhänger, wie vom Kläger geschildert.
Die Wertminderung des Fahrzeugs nach der Reparatur wurde auf 729 € geschätzt, bereinigt um die Umsatzsteuer für den vorsteuerabzugsberechtigten Kläger.
Die Anwaltskosten für die vorgerichtliche Geltendmachung in Höhe von 527 € nebst Zinsen wurden zugesprochen.
Der beim Parken abgestellte Wagen des Klägers trug keine Mitverursachung.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
➜ Der Fall im Detail
Kollision zwischen Pkw und Bauwagen-Anhänger – Streitiger Unfallhergang
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien, ein Handwerksbetrieb als Kläger und die Haftpflichtversicherung eines Bauwagen-Anhängers als Beklagte, über die Folgen eines Verkehrsunfalls.