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Zwangsversteigerung – Verkehrswertfestsetzung – Sachverständigengutachten muss aktuell sein

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Verkehrswertfestsetzung in Zwangsversteigerung: Aktualität des Sachverständigengutachtens entscheidend
Das Sachverständigengutachten zur Festsetzung des Verkehrswerts einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung muss zeitnah erstellt worden sein. Ist dies nicht der Fall, muss das Gericht die Marktentwicklung seit Erstellung des Gutachtens berücksichtigen und den Wert gegebenenfalls anpassen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 T 371/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verkehrswertfestsetzung kann unabhängig vom Interesse an Herauf- oder Herabsetzung angefochten werden
Sachverständigengutachten zur Verkehrswertfestsetzung muss zeitnah erstellt sein
Bei veraltetem Gutachten muss Gericht Marktentwicklung berücksichtigen und Wert anpassen
Schuldner wollte niedrigeren Verkehrswert durch neues Gutachten erreichen
Gericht holte aktuelleres Sachverständigengutachten ein
Neues Gutachten ermittelte niedrigeren Verkehrswert von 404.000 Euro
Gericht setzte Verkehrswert gemäß neuem Gutachten fest
Schuldner trägt Kosten des Beschwerdeverfahrens

[toc]

Bei Zwangsversteigerungsverfahren ist die Verkehrswertfestsetzung ein entscheidender Faktor, für den ein aktuelles Sachverständigengutachten unerlässlich ist. Das Gericht bestellt hierfür einen Sachverständigen, der das zu versteigernde Objekt bewertet und den Verkehrswert schätzt.

Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger haben ein Interesse an einer korrekten Bewertung. Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert auf Grundlage des Gutachtens fest, wobei Beschwerden gegen die Wertfestsetzung möglich sind. Im Folgenden wird ein konkretes Urteil zum Thema Verkehrswertfestsetzung und Sachverständigengutachten vorgestellt.
Zwangsversteigerung mit veraltetem Gutachten – Schuldner erwirkt niedrigere Verkehrswertfestsetzung
Der Fall dreht sich um die Zwangsversteigerung einer Immobilie und die Festsetzung des Verkehrswerts. Ursprünglich wurde der Verkehrswert auf Basis eines Sachverständigengutachtens auf 450.000 Euro festgesetzt. Dieses Gutachten war allerdings schon über ein Jahr alt. Der betroffene Schuldner ging deshalb gerichtlich dagegen vor.

Zentrales Problem war die mangelnde Aktualität des Gutachtens. Laut Gericht mu[…]


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