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§ 313 BGB: Vertragsanpassungen bei Störungen der Geschäftsgrundlage
Jeder Vertrag, der zwischen zwei Vertragsparteien abgeschlossen wird, basiert dem reinen Grundsatz nach auf einer Leistung und einer Gegenleistung. Die jeweiligen Leistungen bilden dabei die Geschäftsgrundlage des Vertrages. In der gängigen Praxis kommt es jedoch auch vor, dass diese Geschäftsgrundlagen von bestimmten Umständen abhängig sind. Sollten sich diese Umstände schwerwiegend so verändern, dass der Vertrag so in dieser Form von den Parteien nicht abgeschlossen worden wäre, so liegt eine Störung respektive sogar ein Wegfall dieser Geschäftsgrundlage vor. In diesen Fällen kommen dann die gesetzlichen Regelungen des § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Anwendung.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der § 313 BGB bietet einen rechtlichen Rahmen für [...] Weiterlesen
“Störung der Geschäftsgrundlage: Anpassung oder Aufhebung von Verträgen?”