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Missbräuchliche Eigenbedarfskündigung: Die Rolle der Bedarfsperson
In einem jüngst verhandelten Fall vor dem LG Berlin (Az.: 64 S 260/22) stand die Frage im Mittelpunkt, ob eine Eigenbedarfskündigung als missbräuchlich zu betrachten ist, wenn die Bedürfnisse und Wünsche der sogenannten Bedarfsperson nicht ursächlich für die Auswahl der Wohnung waren, sondern durch diese erst geweckt wurden.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 260/22 [toc]
Die Kündigung und ihre Begründung
Der Kläger hatte die Räumung und Herausgabe einer Wohnung gefordert, die er aufgrund von Eigenbedarf kündigen wollte. Das Amtsgericht Charlottenburg wies diese Klage jedoch ab. Es stellte fest, dass die Kündigungserklärungen, die auf Eigenbedarf basierten, im Sinne des § 242 BGB als missbräuchlich angesehen werden könnten. Der [...] Weiterlesen
“Eigenbedarfskündigung missbräuchlich – Bedürfnisse und Wünsche der Bedarfsperson”