Trotz mängelfreier Übergabe verweigerte der Vermieter die vollständige Rückzahlung der Miet-Kaution wegen angeblicher Renovierungsarbeiten und ungeklärter Nebenkosten-Nachzahlungen. Er scheiterte vor Gericht gleich doppelt: Wegen einer unwirksamen Reparaturklausel und formal fehlerhafter Abrechnungen mit obskuren Abkürzungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 49 C 518/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Hamburg Datum: 24.10.2025 Aktenzeichen: 49 C 518/24 Verfahren: Klage auf Rückzahlung der Mietsicherheit Rechtsbereiche: Mietrecht, Schönheitsreparaturen, BetriebskostenabrechnungDas Problem: Der Mieter forderte die gesamte hinterlegte Kaution vom Vermieter zurück. [...]