Reparaturen für Tausende Euro, vergeben an eine Ein-Euro-GmbH: Ein Miteigentümer rügt die unklaren Sanierungsbeschlüsse und zweifelt die Seriosität der gewählten Dienstleister an. Es stellt sich die Frage, wie präzise Angebote sein müssen, bevor eine Eigentümergemeinschaft weitreichende finanzielle Risiken und Sondervergütungen für die Verwaltung absegnen darf.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 36 S 1486/24 WEG
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht München I Datum: 03.07.2025 Aktenzeichen: 36 S 1486/24 WEG Verfahren: Berufung gegen Beschlussanfechtung Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht Relevant für: Wohnungseigentümer, HausverwalterEigentümer dürfen Sanierungen beschließen, solange die Angebote den Umfang der geplanten Arbeiten klar beschreiben.