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LG München I – Az.: 31 S 17737/19 – Urteil vom 30.07.2020
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte wird aufgrund der Anschlussberufung verurteilt, an den Kläger weitere 13.391,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.913,12 Euro seit 05.09.2019, aus 1.913,12 Euro seit 04.10.2019, aus 1.913,12 Euro seit 06.11.2019, aus 1.913,12 Euro seit 05.12.2019, aus 1.913,12 Euro seit 04.01.2020, aus 1.913,12 Euro seit 06.02.2020 und aus 1.913,12 Euro seit 05.03.2020 zu zahlen.
3. Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 21.053,32 € festgesetzt.
Tatbestand
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