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Sparkasse haftet bei mangelhafter Sicherung
Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil entschieden, dass eine Sparkasse für den Diebstahl aus einem Schließfach haftet, wenn sie ihrer Verpflichtung zur tresormäßigen Sicherung nicht ausreichend nachkommt. Trotz einer vereinbarten Haftungsbegrenzung auf € 40.000,00 wurde die Sparkasse verurteilt, € 110.000,00 Schadensersatz zu zahlen. Dies begründet sich durch nachgewiesene Sicherheitsmängel und das Nichtvorhersehen eines professionellen Diebstahls trotz früherer ähnlicher Vorfälle.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 330 O 127/22 [toc]
Haftungsfragen bei Schließfachdiebstahl in Sparkassen
(Symbolfoto: Elena Butinova /Shutterstock.c[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.kanzlei-kotz.de/sparkassen-haftung-fuer-schliessfachdiebstahl/
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“Sparkassen-Haftung für Schließfachdiebstahl”