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OLG Hamm – Az.: I-10 W 12/22 – Beschluss vom 27.07.2022
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 11.10.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Lübbecke vom 07.09.2021 dahingehend abgeändert, dass die Tatsachen, die zur Begründung des Erbscheinantrages des Beteiligten zu 3) vom 12.05.2021 erforderlich sind, für festgestellt erachtet werden.
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Lübbecke wird angewiesen, dem Beteiligten zu 3) einen Erbschein mit dem Inhalt zu erteilen, dass die am 00.00.0000 verstorbene B. C., geborene D, geb. am 00.00.0000, von den Beteiligten zu 1) bis 3) beerbt worden ist.
Die in erster Instanz angefallenen Gerichtskosten werden dem Beteiligten zu 3) auferlegt. Die in zweiter Instanz angefallenen Gerichtskosten trägt der Beteiligte [...] Weiterlesen
“Zustimmung aller Miterben zur Erteilung eines quotenlosen Erbscheins”