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LG Offenburg – Az.: 2 O 193/19 – Urteil vom 26.02.2021
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 38.348,72 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aus einer Fahrzeugkollision in Offenburg geltend.
Der Beklagte zu 1), ein kosovarischer Staatsangehöriger, dessen Großfamilie in der Versicherungsbranche für gestellte Auffahrunfälle bekannt ist, fuhr am 02.12.2018 gegen 23:30 Uhr auf der Abfahrt von der B33a hinunter zur B33 in Offenburg in die von der Zeugin F. geführten Limousine der Marke BMW 730d xDrive (im Folgenden: [...] Weiterlesen
“Fingierter Verkehrsunfall – Voraussetzungen für Annahme”