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LG Dresden – Az.: 3 O 2787/10 – Urteil vom 30.03.2011
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 51,25 EUR zu zahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an xxx, Inhaber des Autohauses xxx, 62,78 EUR zu zahlen.
3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an xxx, Inhaber des Ingenieurbüros xxx, 24,43 EUR zu zahlen.
4. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss:
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 24.3.2011: 9.023,48 EUR
ab [...] Weiterlesen
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