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Zugticketkauf – Anfechtung einer irrtümlich gebuchten Fahrradtageskarte

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Fahrradtageskarte-Irrtum: Anfechtung des Ticketkaufs
Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt behandelt die erfolgreiche Anfechtung eines Vertrags über den irrtümlichen Kauf einer Fahrradtageskarte. Die Klägerin konnte glaubhaft einen Erklärungsirrtum nachweisen und erhielt somit eine Rückerstattung von 4,60 Euro sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Zudem trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 31 C 236/22 (96)  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Anfechtung eines Kaufs: Die Klägerin hat erfolgreich den Kauf einer Fahrradtageskarte angefochten.
Erklärungsirrtum: Ein Irrtum bei der Buchung wurde als Grund für die Anfechtung anerkannt.
Rückzahlungsanspruch: Der Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von 4,60 Euro wurde bestätigt.
Bereicherungsrecht: Die Anfechtung basierte auf dem Bereicherungsrecht.
Teilanfechtung möglich: Das Gericht erkannte an, dass eine Teilanfechtung des Vertrags zulässig ist.
Kein Vertrauensschaden für die Beklagte: Die Beklagte konnte keinen Vertrauensschaden geltend machen.
Erstattung der Rechtsanwaltskosten: Die Klägerin erhält 76,44 Euro als Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Kosten des Rechtsstreits: Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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Anfechtungen im Zivilrecht: Der Fall des Zugticketkaufs
(Symbolfoto: Filmbildfabrik /Shutterstock.com)

Im Bereich des Zivilrechts spielen Anfechtungen von Verträgen eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, einen Vertrag rückwirkend zu beseitigen, […]


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