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Unzulässige Formaldehydkonzentration in Einbauküche als erheblicher Mangel

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Formaldehyd-Gefahr: Einbauküchen können gesundheitsschädlich sein
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine unzulässig hohe Formaldehydkonzentration in einer gelieferten Einbauküche einen erheblichen Mangel darstellt. Der Beklagte, der Käufer der Küche, hatte aufgrund dieser gesundheitsgefährdenden Emissionen eine Minderung des Kaufpreises gefordert. Das Gericht bestätigte, dass die Formaldehydemission über den zulässigen Grenzwerten lag und somit der Mangel signifikant und gesundheitsgefährdend war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 109/87 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Klägerin, ein Küchenhersteller, forderte die Zahlung des Restkaufpreises für die gelieferte und montierte Einbauküche.
Der Beklagte machte geltend, dass die Küche Formaldehyd in unzulässiger Konzentration emittierte und verweigerte die vollständige Zahlung.
Untersuchungen bestätigten eine Formaldehydkonzentration, die deutlich über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten lag.
Das Gericht stellte fest, dass die Einbauküche wegen der hohen Formaldehydemissionen fehlerhaft war.
Die gesundheitlichen Risiken durch die Formaldehydemissionen führten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Beklagten und seiner Familie.
Die Klägerin wurde zur Verantwortung gezogen, da sie für den Zustand der verkauften Küche haftet.
Das Urteil berücksichtigte, dass die Formaldehydemissionen zeitlich begrenzt waren, jedoch war die Überschreitung der Grenzwerte so erheblich, dass sie als nicht unerheblicher Mangel eingestuft wurde.
Die Klägerin konnte sich nicht darauf berufen, dass sie die als mangelfrei erachteten Produkte eines anderen Herstellers verwendet hatte, da sie für den gesamten Zustand der Küche verantwortlich war.

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Unzulässige Formaldehydkonzentration: Ein juristischer Blickpunkt


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