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Gerichtsentscheidung: Erstattung von Anwaltsberatungskosten
Im Fall Az. 21 C 130/22 des Amtsgerichts Bautzen wurde entschieden, dass die Klägerin die Kosten der Beklagten zu erstatten hat, die diese für rechtlich notwendige Beratungstermine bei ihrer Anwältin aufgewendet haben, um sich auf das Verfahren vorzubereiten. Das Gericht lehnte die Erinnerung der Klägerin gegen die Kostenfestsetzung ab und bestätigte, dass die Kosten für die Beratungstermine als notwendige Auslagen im Sinne des § 91 ZPO anzusehen sind.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 130/22 Kosten für Rechtsberatung im Visier
Beratungstermine bei Anwälten stellen für viele Menschen eine finanzielle Belastung dar. Häufig stellt sich die Frage, ob diese Kosten im Nachhinein von der Gegenseite erstattet werden müssen. Denn eine [...] Weiterlesen
“Beratungstermine als erstattungsfähige vorbereitende notwendige Aufwendungen”