OLG Nürnberg: Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren neu festgelegt
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im Fall 13 W 48/23 entschieden, dass der Streitwert für ein selbständiges Beweisverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt wird. Diese Entscheidung basiert auf den geschätzten Mangelbeseitigungskosten für ein Einfamilienhausdach und korrigiert damit eine frühere Festsetzung des Landgerichts. Der Beschluss legt Wert auf die objektive Bewertung der erforderlichen Reparaturkosten durch einen Sachverständigen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Festsetzung des Streitwerts: Der Streitwert für das selbständige Beweisverfahren wurde auf 10.000 Euro festgelegt.
Antragstellerin: Sie hatte ursprünglich Mängel am Dach ihres Einfamilienhauses geltend gemacht und Beweiserhebung beantragt.
Frühere Bewertungen: Ein Schiedsgutachten und ein Anwaltsschreiben hatten die Kosten für die Dachsanierung höher, bei etwa 30.000 Euro, eingeschätzt.
Gutachten des Sachverständigen: Dieser bestätigte die Mängel und schätzte die erforderlichen Mangelbeseitigungskosten auf 10.000 Euro.
Bedeutung der objektiven Bewertung: Die Entscheidung betont die Wichtigkeit der objektiven Feststellung der erforderlichen Mangelbeseitigungskosten durch einen Sachverständigen.
Revision durch das OLG: Das Oberlandesgericht Nürnberg revidierte die vorherige Streitwertfestsetzung des Landgerichts.
Keine Erhöhung des Streitwerts: Die Berücksichtigung weiterer, hypothetischer Reparaturwege führte nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts.
Kosten des Verfahrens: Das Beschwerdeverfahren war gebührenfrei, und es wurden keine Kosten erstattet.
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Streitwert im selbständigen Beweisverfahren – Bedeutung des Bewertungszeitraums
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