Autorecht: Gewährleistungsausschluss im Fokus
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Gebrauchtwagenkäufer trotz eines Gewährleistungsausschlusses im Unternehmergeschäft Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hat, da das Fahrzeug unmittelbar nach der Übernahme einen Mangel aufwies. Der Beklagte konnte weder einen wirksamen Gewährleistungsausschluss beweisen noch die Unerheblichkeit des Mangels darlegen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Rückzahlung des Kaufpreises: Der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung von € 13.711,84 plus Zinsen, da das Fahrzeug einen Mangel aufwies.
Unmittelbarer Mangel nach Kauf: Der Motor des Fahrzeugs zeigte unmittelbar nach Kauf eine Warn-Kontrollleuchte.
Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss: Es wurde kein wirksamer Gewährleistungsausschluss zwischen den Parteien festgestellt.
Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers waren nicht wirksam in den Vertrag einbezogen.
Keine Unerheblichkeit des Mangels: Der Mangel war nicht unerheblich, was ein Rücktrittsrecht des Käufers begründet.
Erstattung vorgerichtlicher Kosten: Der Kläger kann zusätzlich € 1.134,55 für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten beanspruchen.
Beweislast beim Verkäufer: Der Beklagte konnte nicht beweisen, dass der Mangel unerheblich war.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision wurde nicht zugelassen.
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Rechtliche Herausforderungen beim Gebrauchtwagenkauf im Unternehmergeschäft
(Symbolfoto: hodim /Shutterstock.com)
Der Kauf eines Gebrauchtwagens durch Unternehmer birgt eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich der Ge[…]