Oberlandesgericht Saarbrücken entscheidet über Bürgschaft auf erstes Anfordern
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Forderung der Klägerin gegen eine Bank auf Zahlung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern. Die Bürgschaft bezog sich auf Ansprüche aus einem Werkvertrag, der verzögert und mangelhaft umgesetzt wurde. Die Bank war verpflichtet, trotz Einwände, den vollen Betrag zu zahlen, da die Bürgschaftsbedingungen dies vorsahen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Bestätigung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus einer Bürgschaft gegenüber der Klägerin.
Der Werkvertrag zwischen Klägerin und Streithelferin führte zu Verzögerungen und Mängeln beim Bau eines Parksystems.
Die Bürgschaft war bis zur Endabnahme des Projekts befristet und sicherte die Zahlung des Werklohns ab.
Diskussion über die Gültigkeit der Bürgschaft trotz Fristüberschreitung und Minderung des Bürgschaftsbetrags.
Streit um die Auslegung der Bürgschaft als Zeitbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft.
Die Klägerin machte die Bürgschaft geltend, da sie den gesamten Werklohn im Voraus gezahlt hatte.
Debatte über die treuwidrige Inanspruchnahme der Bürgschaft durch die Klägerin.
Abweisung der Berufung durch das Oberlandesgericht und Bestätigung der Zahlungsverpflichtung der Bank.
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Das Oberlandesgericht Saarbrücken entscheidet über Bürgschaftsforderung
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