Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bürgschaft auf erstes Anfordern – Eintritt des Sicherungsfalls

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Saarbrücken entscheidet über Bürgschaft auf erstes Anfordern
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Forderung der Klägerin gegen eine Bank auf Zahlung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern. Die Bürgschaft bezog sich auf Ansprüche aus einem Werkvertrag, der verzögert und mangelhaft umgesetzt wurde. Die Bank war verpflichtet, trotz Einwände, den vollen Betrag zu zahlen, da die Bürgschaftsbedingungen dies vorsahen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 107/21   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus einer Bürgschaft gegenüber der Klägerin.
Der Werkvertrag zwischen Klägerin und Streithelferin führte zu Verzögerungen und Mängeln beim Bau eines Parksystems.
Die Bürgschaft war bis zur Endabnahme des Projekts befristet und sicherte die Zahlung des Werklohns ab.
Diskussion über die Gültigkeit der Bürgschaft trotz Fristüberschreitung und Minderung des Bürgschaftsbetrags.
Streit um die Auslegung der Bürgschaft als Zeitbürgschaft oder Erfüllungsbürgschaft.
Die Klägerin machte die Bürgschaft geltend, da sie den gesamten Werklohn im Voraus gezahlt hatte.
Debatte über die treuwidrige Inanspruchnahme der Bürgschaft durch die Klägerin.
Abweisung der Berufung durch das Oberlandesgericht und Bestätigung der Zahlungsverpflichtung der Bank.

Sie haben Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern und dem Eintritt des Sicherungsfalls? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine individuelle Beratung zu erhalten und Ihre Rechte zu wahren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. → Jetzt Ersteinschätzung anfragen

[toc]
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entscheidet über Bürgschaftsforderung
I[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv