Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 14.07.2022 einem ehemaligen Mandanten Schadensersatz wegen verspäteter Datenauskunft durch einen Rechtsanwalt zugesprochen. Der Fall bezieht sich auf Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wurde ein immaterieller Schadensersatzanspruch anerkannt, und der Rechtsanwalt wurde zu Schmerzensgeld und zur Übernahme von Anwaltskosten verurteilt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verspätete Datenauskunft: Der Rechtsanwalt hat gegen die Pflicht zur rechtzeitigen Datenauskunft verstoßen.
Schadensersatzanspruch: Der Mandant hat einen Anspruch auf Schadenersatz für immaterielle Schäden.
Anwendung der DSGVO: Der Fall unterliegt der Datenschutzgrundverordnung.
Schmerzensgeld: Der Mandant erhält eine Entschädigung für die verspätete Datenauskunft.
Anwaltskosten: Der Rechtsanwalt muss zusätzliche vorgerichtliche Anwaltskosten übernehmen.
Berechnung der Anwaltskosten: Die Kosten wurden auf Basis eines höheren Gegenstandswerts berechnet.
Berufung erfolgreich: Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise abgeändert.
Recht auf Revision: Das Urteil lässt eine Revision zu.
Rechtsstreit um verspätete Datenauskunft und deren Folgen
Ein bemerkenswerter Fall wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt, bei dem es um die verspätete Datenauskunft eines Rechtsanwalts und daraus resultierende immaterielle Schadensersatzansprüche ging. Die Klägerin, eine ehemalige Mandantin des beklagten Anwalts, forderte Schadensersatz für die verzögerte Herausgabe ihrer Daten, die sie für die Regulierung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall benötigte.
Der Weg durch die Instanzen
Das Landgericht Bonn hatte der Klage nur teilweise stattgegeben, woraufhin die Klägerin Berufung einlegte. Sie vertrat die Auffassung, dass ihr aufgrund der Verletzung von Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den Beklagten ein Schadensersatzanspruch zustehe. Das Landgericht[…]