Hotelaufenthalt in den USA: Anzahlung zurückfordern
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Klägerin Anspruch auf Rückerstattung ihrer Anzahlung für einen Hotelaufenthalt in den USA hat, da die Leistung aufgrund eines Einreiseverbots unmöglich war. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Beklagten wurden als unwirksam angesehen, da sie im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen des Pauschalreiserechts standen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Rückerstattung der Anzahlung: Die Klägerin hat Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung in Höhe von 655,00 Euro.
Unmöglichkeit der Leistung: Aufgrund des Einreiseverbots in die USA war die Leistung der Beklagten nicht erbringbar.
Wirksamkeit der AGB: Die AGB der Beklagten wurden als Bestandteil des Vertrages angesehen, da sie bei der Buchung zugänglich waren.
Unwirksamkeit spezifischer AGB-Klauseln: Bestimmte Klauseln der AGB, die im Widerspruch zu § 651h BGB standen, wurden als unwirksam eingestuft.
Anwendung des Pauschalreiserechts: Trotz der Buchung nur einer einzelnen Reiseleistung (Hotelübernachtung) fanden die Regelungen des Pauschalreiserechts Anwendung.
Kein Anspruch auf Entschädigung für die Beklagte: Die Beklagte konnte keine Entschädigung für den Rücktritt der Klägerin fordern.
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen: Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Pauschalreiserechts und der gesetzlichen Vorgaben.
Kosten des Berufungsverfahrens: Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden der Beklagten auferlegt.
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Rechtliche Aspekte von Hotelbuchungen und Stornierungen
(Symbolfoto: antoniodiaz /Shutterstock.com)
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