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LG Detmold – Az.: 1 O 185/18 – Urteil vom 03.08.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Tatbestand
Die Klägerin macht den Beklagten – dieser ist niedergelassener Facharzt für Frauenheilkunde – dafür verantwortlich, dass sie schon am 15.01.2009 und damit in der 25. Schwangerschaftswoche geboren wurde und wegen damit einhergegangener Komplikationen geistig und körperlich behindert ist und nur über eine stark eingeschränkte Sehfähigkeit verfügt. Sie verlangt deshalb von dem Beklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 EUR und die Feststellung seiner Ersatzpflicht für sämtliche materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden.
Nach einem Erstkontakt [...] Weiterlesen
“Haftung des schwangerschaftsbetreuenden Gynäkologen”