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Verletzter muss nach Verkehrsunfall aktiv Arbeitsplatz suchen
Im Fall Az.: 7 U 83/13 des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein wurde die Klage eines verletzten Klägers auf Verdienstausfallschaden teilweise abgewiesen, weil ihm ein Mitverschulden zugeschrieben wird, da er nicht ausreichend seine verbliebene Arbeitskraft zur Schadensminderung eingesetzt habe. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Kläger als Bürokaufmann arbeitsfähig wäre und verpflichtet ist, seine Arbeitskraft zu verwenden, um den Erwerbsschaden zu mindern.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 83/13 Schadensminderungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Nach einem Verkehrsunfall können die Folgen für den Geschädigten weitreichend sein. Neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen droht häufig auch ein Verlust des Einkommens. In solchen Fällen ist der Schadensersatzans[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-pflicht-des-geschaedigten-zur-einsetzung-der-verbliebenen-arbeitskraft.htm
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“Verkehrsunfall – Pflicht des Geschädigten zur Einsetzung der verbliebenen Arbeitskraft”