Die fiktive Abrechnung bei einem Totalschaden sollte dem Besitzer eines Renault Espace den Ersatz ermöglichen, doch der vorzeitige Verkauf von dem Unfallwagen änderte alles. Ein Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung und die Differenzbesteuerung für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug machten die geforderte Summe nun zum Streitfall.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 44 O 292/21
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht Berlin Datum: 17.08.2022 Aktenzeichen: 44 O 292/21 Verfahren: Klage auf restlichen Schadenersatz Rechtsbereiche: VerkehrsrechtVersicherungen zahlen bei Totalschäden oft mehr Steuern, doch Geschädigte müssen höhere Kaufangebote nutzen.