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VG München – Az.: M 23 K 19.5607 – Urteil vom 17.01.2020
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der in München wohnhafte Kläger wendet sich gegen die Verpflichtung zur sechsmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen …, dessen Halter der Kläger ist.
Am 17. September 2018 um 6:24 Uhr wurde mit diesem Fahrzeug außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h (nach Toleranzabzug) überschritten. Diese Feststellung wurde durch ein [...] Weiterlesen
“Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h?”