LG Bielefeld – Az.: 4 O 119/14 – Urteil vom 14.08.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatz aufgrund einer vermeintlichen ärztlichen Fehlbehandlung.
Die Klägerin ist Diabetikerin. Sie stellte sich am 24.02.2011 wegen seit längerer Zeit bestehender, linksseitig führender Kniegelenksbeschwerden beidseits ambulant in der chirurgisch-orthopädischen Sprechstunde der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Handchirurgie der Beklagten zu 1) vor. Diagnostiziert wurde dort eine Varusgonarthrose beidseits, auf der linken Seite ausgeprägter. Die behandelnden Ärzte stellten deshalb die Indikation zur Implantation einer Kniegelenksendoprothese links.
Vom 07.03.2011 bis zum 21.03.2011 wurde die Klägerin daraufhin stationär in der Klinik der Beklagten zu 1) behandelt und dort am 08.03.2011 von dem Beklagten zu 2) operiert, der im linken Knie eine Endoprothese (zementierte Oberflächenersatzprothese) implantierte. Zur perioperativen Schmerztherapie wurden dabei ein proximaler Nervus ischiadicus- sowie ein proximaler Nervus femoralis-Katheter durch den Beklagten zu 3) unter Aufsicht des Beklagten zu 5) gelegt. Die Anlage erfolgte unter sonographischer Kontrolle bei der (noch) wachen Klägerin, die erst anschließend eine Allgemeinnarkose erhielt.
Während des Eingriffs kam es zu einer Verletzung des Nervus peroneus links mit einem neuropathischen Schmerz. Die Schmerzen bestanden vor allem im Bereich der Einstichstelle des Schmerzkatheters. Die Klägerin litt daher unmittelbar nach der Operation nicht nur unter großen Schmerzen, sondern auch unter einem Taubheitsgefühl im Fuß und Sensibilitätsstörungen in den Zehen des linken Fußes.
Am 11.03.2011 wurden die Katheter entfernt, die bis zu diesem Zeitpunkt über einen Perfusor mit Lokalanästhetika bestückt worden waren.
Zwei Tage später – am 13.03.2011 – wurde ein neurologisches Konsil durchgeführt, nachdem bereits bei den regelmäßig postoperativ zwecks Überwachung und Betreuung der Katheteranalgesie durchgeführten Visiten neurologische Auffälligkeiten beobachtet worden waren. Bei der Untersuchung fanden sich Zeichen einer Schädigung der Nerven im Bereich des Nervus peroneus und des Nervus ischiadicus mit Sensibilitätsstörungen in den entsprechenden Arealen. Elektrophysiologisch wurde dann eine axonale Schädigung des N[…]